§ 1 Name und Sitz des Fanclubs
1. Der Fanclub führt den Namen „1899 Supporter Gemmrigheim“. Er wurde am 18.05.2018 gegründet.
2. Der Fanclub hat seinen Sitz in Gemmrigheim.
§ 2 Zweck des Fanclubs
1. Der Zweck des Fanclubs ist es, Freunde der TSG Hoffenheim zusammenzuführen und ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. Der Fanclub spricht sich mit Entschiedenheit gegen Gewalt und Rowdytum in Fußballstadien aus. Er verpflichtet sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu achten.
2. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu Aktivitäten rund um die TSG Hoffenheim, über besondere Aktivitäten wird beispielsweise auf der Homepage berichtet.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aktivitäten gefördert:
a) Besuch von Auswärts- und Heimspielen der TSG Hoffenheim.
b) Eigene Veranstaltungen des Fanclubs.
c) Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen friedfertigen Fanclubs, Vereinen oder Organisationen gleicher Zielsetzung.
d) Unterstützung und Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen oder Einrichtungen. Mittel des Fanclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 3 Haftung
1. Der Fanclub haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
2. Der Fanclub haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Fanclubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim- und Auswärtsspiele) erleiden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Fanclub 1899 Supporter Gemmrigheim können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden.
2. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub (FC) kann über PN, E-Mail oder Foren-Beitrag erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
3. Die Mitgliedschaft wird beendet:
a.) durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des FC, der nicht begründet werden muss.
b.) durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des Fanclubs oder gegen die Stadion- / Forenordnungen.
4. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Fanclubs schwer verstoßen hat oder die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.
§ 5 Die Mitgliederversammlung
1. Eine Mitgliederversammlung findet regelmäßig nach Vereinbarung des Vorstands ab. Der genaue Termin wird den Mitgliedern jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.
2. Alle Fanclubmitglieder können mit je einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt eine 2/3 Mehrheit.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet in ihrer Signatur das Kürzel FC oder Mitglied im FC zu tragen.
4. Die Mitglieder sind dazu aufgerufen, in regelmäßigen Abständen in den Thread zu posten, wenn eine Homepage fertiggestellt wurde
§ 7 Organe des Fanclubs
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus 3 Personen (2 Vorsitzenden + 1 Beirat) und wird gewählt.
2. Der Vorstand beschließt über alle Fanclubangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
§ 9 Allgemeines
1. Mit der Mitgliedschaft in diesem Fanclub erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend genannten Punkte.
2. Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschluss aus dem Fanclub.
a.) Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist.
b.) Das Mitglied erklärt, dass rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen, weder unterstützt, noch publiziert oder sonst wie von ihm verbreitet werden.
c.) Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause, wie auch auswärts), sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält (mit Ausnahme der Stvo.).
d.) Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion, aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, so dass dem Fanclub kein Imageverlust entsteht.
Ort: Gemmrigheim Datum: 18.05.2018